Ratgeber: Gesundheitszeugnis und Belehrung
Die wichtigsten Fragen rund um die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – kurz und verständlich beantwortet.
Gesundheitszeugnis verloren – was jetzt?
Die Bescheinigung ist weg, der Arbeitgeber will sie sehen? Kein Grund zur Panik. Es gibt drei Wege, wieder an einen gültigen Nachweis zu kommen.
Weiterlesen →Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Kurz gesagt: Die Bescheinigung selbst läuft nicht ab. Es gibt aber zwei Fristen, die Sie kennen sollten.
Weiterlesen →Gesundheitszeugnis für Ferienjob und Minijob
Eisdiele, Bäckerei, Café oder Kantine: Auch für kurze Jobs und Aushilfen gilt die Pflicht zur Belehrung – sobald Sie mit Lebensmitteln arbeiten.
Weiterlesen →Hygieneschein und Rote Karte – was ist das?
Viele Namen, ein Dokument: Gemeint ist fast immer die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Weiterlesen →Gesundheitsbelehrung für Kita- und Schulküche
Wer in der Gemeinschaftsverpflegung Essen zubereitet oder ausgibt, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Belehrung nach § 43 IfSG.
Weiterlesen →Folgebelehrung – wann ist sie Pflicht?
Die Erstbelehrung reicht nicht für immer: Während der Beschäftigung muss die Belehrung regelmäßig aufgefrischt werden.
Weiterlesen →Online oder beim Gesundheitsamt?
Beide Wege führen zur Bescheinigung nach § 43 IfSG. Der Unterschied liegt im Aufwand.
Weiterlesen →Gesundheitszeugnis in der Pflege – brauche ich das?
Ob Sie die Belehrung nach § 43 IfSG brauchen, hängt davon ab, ob Sie in der Pflege mit Lebensmitteln arbeiten.
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