Ratgeber

Hygieneschein und Rote Karte – was ist das?

Viele Namen, ein Dokument: Gemeint ist fast immer die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

Die Begriffe im Überblick

  • Gesundheitszeugnis: der alte Begriff aus dem Bundesseuchengesetz. Bis 2000 gab es dafür eine ärztliche Untersuchung.
  • Gesundheitsbelehrung / Belehrung nach § 43 IfSG: der heutige, korrekte Begriff. Seit 2001 gibt es statt der Untersuchung eine Belehrung.
  • Hygieneschein: umgangssprachlich für dieselbe Bescheinigung.
  • Rote Karte: regionaler Ausdruck, weil die Bescheinigung früher auf rotem Karton ausgestellt wurde.

Was steht in der Belehrung?

Sie erfahren, bei welchen Krankheiten und Beschwerden Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen (§ 42 IfSG) – etwa bei Durchfall, Erbrechen, infizierten Wunden oder Hepatitis A – und wie Sie durch Hygiene verhindern, dass Krankheitserreger über Lebensmittel weitergegeben werden.

Nicht verwechseln: Hygieneschulung

Die Belehrung nach § 43 IfSG ist etwas anderes als eine Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die Betriebe zusätzlich durchführen müssen. Für den Jobstart brauchen Sie in jedem Fall die Belehrung nach § 43.

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Häufige Fragen

Ist der Hygieneschein dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ja, umgangssprachlich wird beides für die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG verwendet.
Gibt es noch eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Seit 2001 wird nicht mehr untersucht, sondern belehrt.

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