Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Kurz gesagt: Die Bescheinigung selbst läuft nicht ab. Es gibt aber zwei Fristen, die Sie kennen sollten.
Die 3-Monats-Regel zum Arbeitsbeginn
Nach § 43 Abs. 1 IfSG darf die Bescheinigung über die Erstbelehrung bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wer also lange vor dem ersten Arbeitstag belehrt wird, muss die Belehrung unter Umständen wiederholen.
Die Folgebelehrung alle zwei Jahre
Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden alle zwei Jahre erneut belehren und das dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Das ist die Folgebelehrung. Viele Betriebe lassen sie extern durchführen.
Und beim Jobwechsel?
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung bleibt grundsätzlich gültig, auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Manche Arbeitgeber verlangen trotzdem einen aktuellen Nachweis. Fragen Sie im Zweifel kurz nach – oder machen Sie die Belehrung einfach online neu, wenn Sie den alten Nachweis nicht mehr haben.
Erstbelehrung: vor dem ersten Arbeitstag, höchstens 3 Monate alt
Folgebelehrung: alle 2 Jahre während der Beschäftigung
Bescheinigung: grundsätzlich unbefristet