Ratgeber

Gesundheitszeugnis verloren – was jetzt?

Die Bescheinigung ist weg, der Arbeitgeber will sie sehen? Kein Grund zur Panik. Es gibt drei Wege, wieder an einen gültigen Nachweis zu kommen.

1. Beim Arbeitgeber nachfragen

Arbeitgeber müssen die Bescheinigung nach § 43 Abs. 5 IfSG an der Arbeitsstätte aufbewahren. Haben Sie schon einmal im Lebensmittelbereich gearbeitet, liegt oft eine Kopie beim früheren Arbeitgeber. Fragen Sie dort zuerst nach.

2. Zweitschrift bei der ausstellenden Stelle

Hat das Gesundheitsamt Sie belehrt, kann es meist eine Zweitschrift ausstellen. Dafür brauchen Sie oft einen Termin und zahlen eine Gebühr. Wurden Sie online belehrt, wenden Sie sich an den Anbieter von damals.

3. Neue Belehrung online machen

Am schnellsten ist eine neue Belehrung. Bei uns dauert sie rund 20 bis 30 Minuten: Merkblatt lesen oder anhören, vier Fragen beantworten, danach erhalten Sie die ärztliche Bescheinigung sofort als PDF und per E-Mail. Die PDF können Sie beliebig oft ausdrucken oder weiterleiten – so passiert Ihnen das nicht noch einmal.

Tipp: Speichern Sie die PDF zusätzlich in Ihrem E-Mail-Postfach oder in der Cloud. Dann haben Sie den Nachweis jederzeit auf dem Handy.

Erst- oder Folgebelehrung?

Wenn Sie den Nachweis über Ihre erste Belehrung nicht mehr haben, wählen Sie die Erstbelehrung. Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung während einer laufenden Beschäftigung.

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Häufige Fragen

Kann ich ohne Gesundheitszeugnis weiterarbeiten?
Arbeitgeber dürfen Personen in den in § 42 IfSG genannten Bereichen nur beschäftigen, wenn eine Bescheinigung über die Belehrung vorliegt. Klären Sie das deshalb möglichst schnell.
Wie schnell bekomme ich online einen neuen Nachweis?
Direkt nach dem bestandenen Wissenstest – in der Regel rund 30 Minuten nach der Bestellung.

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