Gesundheitszeugnis verloren – was jetzt?
Die Bescheinigung ist weg, der Arbeitgeber will sie sehen? Kein Grund zur Panik. Es gibt drei Wege, wieder an einen gültigen Nachweis zu kommen.
1. Beim Arbeitgeber nachfragen
Arbeitgeber müssen die Bescheinigung nach § 43 Abs. 5 IfSG an der Arbeitsstätte aufbewahren. Haben Sie schon einmal im Lebensmittelbereich gearbeitet, liegt oft eine Kopie beim früheren Arbeitgeber. Fragen Sie dort zuerst nach.
2. Zweitschrift bei der ausstellenden Stelle
Hat das Gesundheitsamt Sie belehrt, kann es meist eine Zweitschrift ausstellen. Dafür brauchen Sie oft einen Termin und zahlen eine Gebühr. Wurden Sie online belehrt, wenden Sie sich an den Anbieter von damals.
3. Neue Belehrung online machen
Am schnellsten ist eine neue Belehrung. Bei uns dauert sie rund 20 bis 30 Minuten: Merkblatt lesen oder anhören, vier Fragen beantworten, danach erhalten Sie die ärztliche Bescheinigung sofort als PDF und per E-Mail. Die PDF können Sie beliebig oft ausdrucken oder weiterleiten – so passiert Ihnen das nicht noch einmal.
Erst- oder Folgebelehrung?
Wenn Sie den Nachweis über Ihre erste Belehrung nicht mehr haben, wählen Sie die Erstbelehrung. Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung während einer laufenden Beschäftigung.