Ratgeber
Online oder beim Gesundheitsamt?
Beide Wege führen zur Bescheinigung nach § 43 IfSG. Der Unterschied liegt im Aufwand.
Beim Gesundheitsamt
Viele Gesundheitsämter belehren in Gruppenterminen. Je nach Stadt brauchen Sie einen Termin, müssen mit Wartezeiten rechnen und die Belehrung findet meist auf Deutsch statt. Die Gebühren unterscheiden sich von Amt zu Amt.
Online bei uns
Die Belehrung wird nach § 43 Abs. 1 IfSG von der MVZ Laim GmbH ärztlich durchgeführt. Sie starten sofort, wählen eine von über 40 Sprachen, lesen oder hören das Merkblatt und beantworten vier Fragen. Danach erhalten Sie die Bescheinigung als PDF – mit Arztstempel und Unterschrift.
| Online bei uns | Gesundheitsamt | |
|---|---|---|
| Termin | Nicht nötig | Meist nötig |
| Wartezeit | Sofort starten | Oft Tage bis Wochen |
| Sprachen | Über 40 | Je nach Amt |
| Bescheinigung | Sofort als PDF | Vor Ort, auf Papier |
| Rechtsgrundlage | §§ 42, 43 IfSG | §§ 42, 43 IfSG |
Was sagt mein Arbeitgeber?
Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber im Zweifel vorab die Musterbescheinigung. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Belehrung jetzt online machen
Ohne Termin · über 40 Sprachen · Bescheinigung sofort als PDF
Häufige Fragen
Ist die Online-Belehrung gleichwertig?
Die Belehrung erfolgt nach § 43 Abs. 1 IfSG durch einen beauftragten Arzt und wird mit Arztstempel und Unterschrift bescheinigt.
Was kostet es online?
Die Erstbelehrung kostet 25,00 €, die Folgebelehrung 17,90 € – einmalig, inklusive Mehrwertsteuer.