Ratgeber

Gesundheitszeugnis für Ferienjob und Minijob

Eisdiele, Bäckerei, Café oder Kantine: Auch für kurze Jobs und Aushilfen gilt die Pflicht zur Belehrung – sobald Sie mit Lebensmitteln arbeiten.

Wann brauche ich die Belehrung?

Die Belehrung nach § 43 IfSG brauchen alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen – zum Beispiel Speiseeis, Backwaren mit Füllung, Fleisch, Milchprodukte, Salate oder Feinkost – oder in Küchen von Gaststätten und Kantinen arbeiten. Ob Vollzeit, Minijob, Werkstudent oder Ferienjob, spielt dabei keine Rolle.

Typische Ferien- und Minijobs

  • Eisdiele, Café, Bäckerei-Theke
  • Küchenhilfe und Service in Restaurants
  • Fleisch-, Käse- oder Fischtheke im Supermarkt
  • Catering, Festivals, Kantinen

Gilt das auch für Schüler?

Ja. Auch Schülerinnen und Schüler brauchen die Belehrung, wenn sie im Job mit diesen Lebensmitteln arbeiten. Die Online-Belehrung ist für Jugendliche gut machbar: Merkblatt lesen oder anhören, vier Fragen beantworten – fertig.

Wichtig für die Planung: Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. Machen Sie die Belehrung also nicht zu früh. Mehr zur Gültigkeit
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Häufige Fragen

Brauche ich beim Vereinsfest ein Gesundheitszeugnis?
Bei rein ehrenamtlichen, nicht gewerbsmäßigen Tätigkeiten in der Regel nicht. Im Zweifel fragen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt nach.
Wer bezahlt die Belehrung beim Minijob?
Das ist nicht einheitlich geregelt. Oft zahlen Beschäftigte die Erstbelehrung selbst; manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten.

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